Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat nach § 12 Arbeitsschutzgesetz die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Ansprechpartnerin
Angela Prinz
Zielgruppe:
alle Beschäftigten des UK Essen
Dauer:
individuell
Teilnahmerhythmus:
Bei Arbeitsaufnahme und jährlich wiederholend
Referent/in:
geschult wird durch die/den Vorgesetzten
Besondere Hinweise:
Grundlegende Schulungsunterlagen sind in Form von pdf-Dateien auf der Intranet-Seite des Sicherheitstechnischen Dienstes hinterlegt.